Honorarübersicht Kassenpatienten

Wenn Sie uns auf Leistungen ansprechen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, bieten wir Ihnen gegen Honorar Zusatzuntersuchungen und gegebenfalls Atteste an.

Heilbehandlungen gegen Honorar ("IGeL") bieten wir nicht an.

Spezielle Atteste werden nach Bearbeitungsaufwand in Rechnung gestellt, bitte Fragen Sie uns im Einzelfall nach den Kosten.

 

GOÄ Privatversicherte (Gebührenverordnung für Ärzte)

Als Privatversicherte(r) profitieren Sie in unserer Praxis von individueller und umfassender Betreuung. Um Ihnen auch in besonderen Fällen die bestmögliche medizinische Versorgung gewährleisten zu können, möchten wir Sie über eine wichtige Regelung informieren:

Die Abrechnung medizinischer Leistungen bei Privatpatienten erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In bestimmten Situationen erlaubt diese Gebührenordnung eine Anpassung des Steigerungsfaktors, der den Aufwand, die Schwierigkeit oder die Intensität der Behandlung widerspiegelt.

Ein höherer Steigerungsfaktor kann beispielsweise dann angewandt werden, wenn:

die Behandlung besonders zeitintensiv ist,

der medizinische Fall außergewöhnlich komplex ist, oder

eine akute, sofortige Versorgung erforderlich wird.

Diese Regelung stellt sicher, dass wir Ihnen auch in herausfordernden Situationen die bestmögliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt widmen können. 

Detaillierte Informationen über die Höhe der möglichen Kosten finden Sie hier:

https://abrechnungsstelle.com/goae/ziffern/

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